Wer sich nach der Schulzeit dazu entscheidet, die persönliche Bildungsreise an einer Hochschule fortzusetzen, steht meistens sehr schnell vor der Frage: Wie kann ich ein Studium finanzieren – vor allem, wenn die Eltern als klassische Unterstützer ausscheiden. Die häufigsten Antworten in diesen Fällen lauten vermutlich „BAföG“ und „KfW“. In diesem Beitrag möchten wir euch gern beide Varianten der Studienfinanzierung etwas genauer vorstellen:
1. Ein Studium finanzieren durch BAföG
- Beim BAföG gibt es verschiedene Förderungsarten:
- 1. BAföG als Vollzuschuss (i. d. R. nur für Schüler*innen. Studierende erhalten den Vollzuschuss nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer durch Schwangerschaft, Kindererziehung oder Behinderung).
- 2. BAföG als Zuschuss & Darlehen (i. d. R. erhalten Studierende diese Form des BAföGs, bei der 50% der Leistungen als Zuschuss vergeben werden und 50% als zinsloses Teildarlehen).
- Für wen? Eine BAföG-Förderung ist für alle Studierenden möglich, die zu Beginn der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Wie hoch der BAföG-Satz dabei ist, wird individuell ermittelt. Hierfür wird sowohl eigenes Einkommen (und bei Verheirateten das Einkommen des/der Ehepartner*in) als auch das der Eltern berücksichtigt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Elternunabhängiges BAföG können etwa Studierende erhalten, die nach ihrem 18. Lebensjahr bereits fünf Jahre erwerbstätig waren oder erst nach dem 30. Lebensjahr mit dem Studium beginnen oder nach einer dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung mindestens drei Jahre berufstätig waren (insgesamt 72 Monate).
- Der BAföG-Höchstsatz für Studierende beträgt 934 Euro im Monat (inkl. Zuschuss für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung).
- Die Förderung, um ein Studium zu finanzieren, startet mit dem Beginn deiner Ausbildung. Wurde der Erstantrag bewilligt, gilt er insgesamt 12 Monate. Achte darauf, dass du zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Folgeantrag bei deinem BAföG-Amt stellen musst, um eine Weiterführung der Studienfinanzierung zu erwirken. Erst mit dem Erreichen der Regelstudienzeit für deinen Studiengang endet die Förderung im Normalfall. Unter gewissen Voraussetzungen kann sich diese allerdings verlängern, sodass sich der gesamte Förderzeitraum ebenfalls erweitert. Beispiele, die das Überschreiten der Regelstudienzeit rechtfertigen, können etwa eine schwerwiegende Krankheit, ein Auslandssemester oder der für dein Studium notwendige Erwerb von Sprachkenntnissen (beispielsweise das Kleine Latinum etc.) sein.
2. KfW-Studienkredit
- Für wen? Studierende aller grundständigen Erststudiengänge, im Zweitstudium, im Aufbaustudium und in postgradualen Studiengängen wie Master und Promotion an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Dabei ist die Förderung, um ein Studium zu finanzieren, nur für 18- bis 44-Jährige möglich.
- Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten zwischen 100 und 650 Euro. Entscheidend für die Dauer dieser Studienfinanzierung sind die Art des Studiums und das Alter des/der Kreditnehmer*in. So sind Erst- und Zweitstudiengänge bis zu 14 Semester lang förderfähig, postgraduale Studiengänge wie Master oder Promotion jedoch nur bis zu 6 Semester lang.
- Bis zu einem Alter von 24 Jahren sind bis zu 14 Semester Förderung möglich, bis zu einem Alter von 34 bis zu 10 Fördersemester und bis zu einem Alter von 44 Jahren bis zu 6 Fördersemester. Alle ausführlichen Infos zum KfW-Studienkredit findest du hier.
3. KfW-Bildungskredit, auch Abschlussdarlehen genannt
- Für wen? Vollzeit-Student*innen und Schüler*innen in den letzten Ausbildungsjahren im Alter von 18 bis 35 Jahren. Üblicherweise endet die Auszahlung mit dem Ende des 12. Semesters. Eine Förderung über das 12. Studiensemester hinaus ist dann möglich, wenn der/die Studierende bereits zur Abschlussprüfung zugelassen ist und die Prüfstelle bescheinigt, dass die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderzeitraums abgeschlossen werden kann.
- Monatliche Förderungen: 100, 200 oder 300 Euro sowie Einmalzahlung einer Teilsumme möglich.
- Höchstsumme und Förderungsdauer: Du kannst bis zu zwei Jahre Förderung bei einer monatlichen Auszahlungssumme von 300 Euro erhalten. Der Gesamtbetrag liegt damit bei 7.200 Euro, um dein Studium zu finanzieren. Du kannst die Förderung aber auch über einen kürzeren Zeitraum oder mit niedrigeren Raten in Anspruch nehmen. Der entstehende Differenzbetrag ist als Einmalzahlung möglich. So bekommst du im letzten Studienjahr beispielsweise monatlich 300 Euro ausgezahlt und zusätzlich eine Einmalzahlung von 3.600 Euro, um damit die Höchstfördersumme in Anspruch zu nehmen (12×300 EUR = 3.600 EUR + Einmalzahlung von 3.600 EUR = 7.200 EUR Gesamtsumme). Die Rückzahlung beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung. Der genau Zinssatz kann hier abgerufen werden: Alle Infos zum KfW-Bildungskredit
Die Förderungsangebote der KfW sind untereinander oder auch mit BAföG kombinierbar. Wenn du ganz genau wissen möchtest, wie du auf diesem Wege ein Studium finanzieren kannst, dann besuche die Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW.
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