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Schüler*innen, die eine Klasse überspringen und direkt nach dem Abitur ihre Ausbildung fortsetzen wollen, beginnen die Uni mit 17 Jahren – landen als als Minderjährige an einer Hochschule. Welche Herausforderungen es im Studentenleben für Menschen gibt, die noch nicht volljährig sind, beschreiben wir in diesem Abschnitt.
Mit 17 Jahren studieren? Geht das überhaupt? Ja! Es ist zwar nicht ganz einfach, aber dennoch möglich. Wer beispielsweise in der Schule eine Klasse überspringt und den eigenen Bildungsweg direkt im Anschluss an das Abitur fortsetzen will, kann in diese Situation kommen. Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und die Einführung der verkürzten Schulzeit bis zur Hochschulreife haben sicherlich auch ihren Beitrag geleistet. An den Universitäten sind Minderjährige zwar nur ein sehr kleiner Teil aller Studierender, da sich die meisten Jugendlichen nach der Schulzeit gern eine Auszeit gönnen, aber dennoch kann man ihnen begegnen. Hier erfährst du mehr zum „Abenteuer Uni mit 17“!
Eine einfache Antwort gibt es vermutlich nicht auf diese Frage, denn letztendlich muss jeder Mensch selbst entscheiden, welcher Weg der richtige ist. Für manche kann es durchaus passend sein, sich gleich nach der Schulzeit in ein Studium zu stürzen, weil der eigene Drang nach Wissen unglaublich groß ist. Viele Schüler*innen nutzen eine Pause nach der Schulzeit aber auch zunächst zur eigenen Orientierung: Sie absolvieren beispielsweise ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, sammeln Erfahrungen im Ausland oder besuchen Informationstage an verschiedenen Hochschulen, um sich über ihre eigenen Interessen bewusst zu werden und später die richtige Studienwahl treffen zu können.
Wer hingegen früh weiß, welches Fachgebiet das geeignetste ist, kann auch direkt nach dem Abitur in ein Studium einsteigen. Allerdings sollte man stets bedenken, dass mit dem Hochschulleben auch ganz neue Herausforderungen verbunden sind.
Tatsächlich haben Gymnasium und Hochschule wenig gemeinsam. Zum einen ist die Anzahl der Studienanfänger*innen groß und mit einer Schulklasse gar nicht zu vergleichen. Das bedeutet:
Hinzu kommt, dass es keine Anwesenheitspflicht gibt, daher ist ein hohes Maß an Motivation und Selbstdisziplin notwendig.
Zum anderen muss man sich fortan auch um finanzielle Dinge kümmern und darf dabei das Studieren als zentralen Dreh- und Angelpunkt nicht aus den Augen verlieren.
Mit 17 Jahren bist du noch nicht voll geschäftsfähig, daher brauchst du eine Vollmacht deiner Eltern, die dir erlaubt, dich um alle studienbezogenen Dinge selbst zu kümmern. Das ist wichtig, denn ohne die Zustimmung deiner Eltern darfst du nicht einmal einen Bibliotheksausweis beantragen.
Wenn du neben deinem Studium arbeiten möchtest, brauchst du ebenfalls die Einwilligung deiner Eltern. Mit ihr bist du unbeschränkt geschäftsfähig und darfst den Arbeitsvertrag selbstständig abschließen und aufheben. Außerdem erstreckt sich die Ermächtigung auch auf Rechtsgeschäfte, die mit der Erfüllung und weiteren Entwicklung des Vertrages zusammenhängen, z.B. die Einrichtung eines Gehaltskontos.
Grundsätzlich kann ein Mietvertrag nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden. Steht die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu, müssen auch beide den Mietvertrag unterzeichnen.
Wenn das Vertragsverhältnis länger als ein Jahr nach dem Eintritt der Volljährigkeit fortdauern soll, reicht die Einwilligung deiner Eltern nicht aus. In diesem Fall bedarf es der Genehmigung des Familiengerichts.
Natürlich möchte man das Studentenleben genießen und nicht nur den ganzen Tag mit dem Blättern in Büchern verbringen – insbesondere dann, wenn man gerade in eine andere Stadt gezogen ist und neue Leute kennenlernt.
Aber: Laut Jugendschutzgesetz darfst du dich nur bis 24 Uhr in Gaststätten und Diskotheken aufhalten.
Daher heißt es bis zu deinem 18. Geburtstag leider: Rechtzeitig nach Hause gehen!