Studentenjob

Viele Student*innen finanzieren ihr Studium mit einem Nebenjob. Aber wie viel darfst du überhaupt arbeiten? Bist du sozialversicherungspflichtig? Und welche Auswirkungen hat ein Studentenjob auf dein BAföG? 

Eine weitere, sehr beliebte Möglichkeit, das Studium zu finanzieren, ist der studentische Nebenjob. Bis zu einer gewissen Grenze ist das Einkommen frei, in anderen Fällen müssen jedoch Abgaben gezahlt werden. Wie die Regelungen zur Sozialversicherung aussehen und welche Auswirkungen ein Studentenjob auf das BAföG hat, möchten wir dir im Folgenden zeigen.

Am 25. Oktober 2012 hat der Bundestag beschlossen, die Verdienstgrenzen anzuheben. Seit dem 1. Januar 2013 liegt die steuerfreie Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte bei 450 €. Die Verdienstgrenze für gering besteuerte Anstellungen beträgt 850 €.

Studierende, die neben dem Studium einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Das gilt allerdings nur für den zusätzlich aufgenommen Job. Als Student unterliegst du in der Kranken- und Pflegeversicherung sehr wohl der Versicherungspflicht. Welche Möglichkeiten für dich sinnvoll sind, kannst du in unserem Artikel zum Thema Versicherung erfahren.

Ausnahme: Rentenversicherung

In der Rentenversicherung besteht seit dem 1. Januar 2013 Versicherungspflicht. Es gibt aber die Möglichkeit, sich von dieser befreien zu lassen. Die Befreiung muss beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden. Wer dies nicht tut, übernimmt die Differenz zwischen dem Beitragsanteil des Arbeitgebers, das sind derzeit 15 Prozent des Verdientes, und dem vollen Betrag selbst. Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil vom Lohn ein.

Studierende, die nicht nur geringfügig beschäftigt sind, müssen in die Rentenversicherung einzahlen. In der Regel tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Versicherungsbeitrag je zur Hälfte – das sind seit dem 1. Januar 2013 9,45 Prozent. Liegt der Verdienst allerdings unter 850 €, so fällt die Beitragslast für den Arbeitnehmer entsprechend geringer aus.

Voraussetzung für die Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung ist, dass du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. In den Semesterferien kannst du gerne mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, darfst dies aber nicht an mehr als 182 Tagen, also 26 Wochen, tun – sonst wirst du versicherungspflichtig. Arbeitest du überwiegend außerhalb der Studienzeit, also am Abend oder an den Wochenenden, darf die Arbeitszeit auch mehr als 20 Stunden umfassen.

Versicherungsfrei bist du ebenfalls in kurzfristigen Beschäftigungen, die innerhalb eines Kalenderjahres auf zwei Monate bzw. 50 Tage begrenzt sind – sofern die Tätigkeit nicht über einen längeren Zeitraum erfolgen soll.

Typisches Beispiel mit Versicherung: Kellnern

Einer der beliebtesten Studentenjob ist vermutlich die Arbeit als Aushilfe in einer Bar. Gehen wir also davon aus, dass du eine solche Stelle annimmst. Dazu unterschreibst du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, in dem festgelegt ist, dass du an zwei Wochenenden im Monat jeweils eine Schicht arbeitest. Auch wenn du im Jahr auf weniger als 50 Arbeitstage kommst, handelt es sich nicht um eine kurzfristige Beschäftigung, weil von vornherein geplant ist, dass dein Einsatz über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder erfolgen soll.

Gleiches Beispiel – ohne Versicherung

Wenn dein Verdienst beim Kellnern im Monat unter 450 € liegt, bist du als geringfügig entlohnte/r Arbeitnehmer/in in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, von der du dich aber auf Antrag befreien lassen kann. Verdienst du mehr als 450 €, zahlst du in die Rentenversicherung ein.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, auf die individuelle Lohnsteuererhebung zu verzichten und dafür die Lohnsteuer mit einem einheitlichen Pauschalsteuersatz von zwei Prozent des Arbeitsentgelts zu erheben. Mit diesem Pauschalsteuersatz sind der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abgegolten. In diesem Fall wird das Arbeitsentgelt beim Arbeitnehmer steuerlich nicht mehr erfasst.

Wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorlegt, muss der Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte gehandhabt werden. In diesem Fall dürfte sich eine Steuererklärung lohnen, nach der du die vom Arbeitgeber abgeführten Steuern wieder zurückerhältst. Voraussetzung ist natürlich, dass du im Kalenderjahr nicht zu viel verdient hast – du darfst mit deinem Jahreseinkommen den Grundfreibetrag von derzeit 8.354 € nicht überschreiten.

Das Kindergeld ist von den Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit unabhängig. Während bislang beim Überschreiten einer bestimmten Summe Abzüge beim Kindergeld drohten, haben seit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 sämtliche Einkünfte keine Auswirkungen mehr.

Bei einer finanziellen Unterstützung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht das leider anders aus, denn das Einkommen aus einer Beschäftigung wird grundsätzlich auf den BAföG Bedarf angerechnet. Unter Berücksichtigung einiger Abzüge – wie beispielsweise der Werbekosten- und Sozialpauschale – bleibt ein Bruttoeinkommen von 4.800 € im Jahr anrechnungsfrei. Das entspricht einem monatlichen Verdienst von 400 € . Du kannst also einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung nach dem BAföG vorgenommen werden. Übersteigen deine Einkünfte diesen Betrag, musst du zwangsläufig mit Kürzungen rechnen.

Es gibt einige Online-Plattformen, auf denen du nach geeigneten Stellenanzeigen suchen kannst. Wir stellen dir hier einige vor:

StudentJob.de 

Diese Seite ist ein Portal, das Studenten und Absolventen mit Top-Unternehmen verbindet. Mithilfe des Suchfeldes kannst du die vielen Stellenangebote nach Region, Jobart oder Studienrichtung filtern. Das kostenlose Profil ermöglicht dir eine wöchentliche Übersicht der neusten Stellenanzeigen sowie eine direkte Bewerbung bei interessanten Jobangeboten. Außerdem kannst du schnell von vielversprechenden Unternehmen gefunden werden.

Jobmensa.de 

Dieses Portal eignet sich ebenfalls sehr gut für die Jobsuche. Über 10.000 deutsche und internationale Unternehmen nutzen Jobmensa bereits für die Besetzung offener Stellen. Du erstellst deinen Lebenslauf online und kannst ihn jederzeit für Bewerbungen nutzen. Außerdem erfährst du, ob deine Bewerbung eingegangen, wann sie gelesen wurde und ob du den Job bekommen hast. 

Stellenwerk 

Diese Seite vernetzt verschiedene Hochschul-Jobportale in verschiedenen Universitätsstädten in Deutschland. Als Studierender findest du hier Jobs und Werkstudentenstellen in deiner Stadt und Praktika sowie Angebote für Absolventen in ganz Deutschland. Unternehmen, die über das Stellenwerk Jobs anbieten, garantieren den jeweils aktuellen Mindestlohn und für Praktika mindestens 300 € pro Monat.

Campusjäger 

Besuche dieses Portal, wenn du Unterstützung bei der Suche nach deinem Traumjob benötigst – egal ob Praktikum, Nebenjob oder Berufseinstieg. Stellenangebote von über 700 Unternehmen, deutschlandweit und in allen Bereichen werden mit deinen persönlichen Fähigkeiten und Wünschen verglichen. Du bekommst genau die Jobs vorgeschlagen, die zu dir passen und kannst dich mit wenigen Klicks bewerben. Der enge Kontakt zu den Unternehmen garantiert dir eine schnelle Kommunikation, sodass du immer weißt, wie es um deine Bewerbung steht.

Jobsuma 

Wie der Name schon andeutet, ist Jobsuma eine Jobsuchmaschine, die mit einer Abfrage über eine Millionen Stellenangebote im Netz durchsucht. Mithilfe des Zielgruppenfilters wird die Treffergenauigkeit erhöht.

Xing 

Wenn du nach einer Möglichkeit suchst, dich im Netz erfolgreich zu präsentieren und wichtige berufliche Kontakte zu knüpfen, bist du bei diesem sozialen Netzwerk genau richtig. Eine kostenlose Registrierung lohnt sich in jedem Fall. Vielleicht findest du nicht nur einen passenden Studentenjob, sondern dir gelingt darüber hinaus auch ein erfolgreicher Berufseinstieg?

Ein Studentenjob ist eine gute Möglichkeit, das Studium zu finanzieren. Allerdings solltest du immer darauf achten, dass die Arbeit keinen zu großen Teil deines Lebens einnimmt – wenn du dein Studium erfolgreich abschließen möchtest, sollte das Lernen immer im Mittelpunkt stehen.

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