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Damit junge Erwachsene unabhängig von ihrer Herkunft und finanziellen Situation eine Ausbildung absolvieren können, gibt es das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Wie hoch die Förderung ist und ob sie für dich in Frage kommt, erfährst du hier.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist die finanzielle Hilfsleistung, die sich hinter der Abkürzung „BAföG“ verbirgt – eine Förderung, die laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes von über 450.000 Studierenden und 150.000 Schüler*innen in Anspruch genommen wird.
Der Anspruch hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: der Art der Ausbildung sowie persönliche Voraussetzungen.
Grundsätzlich steht BAföG nur deutschen Staatsbürgern zu, aber auch Ausländer/innen können einen Förderungsanspruch erlangen, wenn sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind.
Sollte dies auf dich zutreffen, empfiehlt es sich, frühzeitig mit deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufzunehmen. Für Studierende ist das in der Regel das Studentenwerk der Hochschule. Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien, Abendschulen und Kollegs müssen sich an das Amt für Ausbildungsförderung wenden, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern zuständig.
Daneben sind Leistungen erforderlich, die erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich erreicht wird. Dies wird in der Regel angenommen, solange der/die Auszubildende die Ausbildungsstätte regelmäßig besucht. In einigen Fällen ist ein Leistungsnachweis vorzulegen.
Das Alter des Antragsteller spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Auszubildende können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung, für die sie Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres – bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres – beginnen.
Der aktuelle Höchstsatz beläuft sich auf 670 € pro Monat und gilt für einen auswärtig untergebrachten Studenten. Hier sind Grundbedarf, eine Wohnpauschale sowie Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Die Höhe des Bedarfs hängt immer von der Art der Ausbildung sowie der Unterbringung ab. Schüler und Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, erhalten einen höheren Leistungssatz als jene, die noch keinen eigenen Haushalt führen.
Die Ausbildungsförderung steht dir in der Regel für die Dauer deiner Ausbildung zu. Allerdings beträgt der Bewilligungszeitraum ein Jahr, das heißt in jedem Jahr muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen.
Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.
Mit der Rückzahlung musst du erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnen. Die Mindestraten für das Darlehen belaufen sich dabei auf 105 € monatlich über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Der Staat erlässt außerdem auf Antrag zwischen 8 und 50,5 Prozent des zu zahlenden Betrages – sofern der/die Auszubildende das Darlehen ganz oder teilweise vor Fälligkeit tilgt. Wie viel Prozent erlassen werden, hängt von der Höhe des Ablösungsbetrages ab.
Der Antrag erfolgt in Form von Formblättern, die du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung fristgerecht einreichen musst. Das BAföG kannst du nicht rückwirkend erhalten. Die Auszahlung beginnt erst ab dem Antragsmonat – daher solltest du den Antrag stellen, sobald du den Ausbildungsplatz sicher hast.
Einigen Formblättern musst du Nachweise beifügen, beispielsweise die Bescheinigung der Ausbildungsstätte oder Unterlagen zu deinen Einnahmen und Ausgaben. Solltest du nicht alle geforderten Unterlagen beisammen haben, reiche den Antrag trotzdem ein. Wichtig ist das Datum der Antragstellung – einige Unterlagen kannst du auch im Nachhinein abgeben.
Hier kannst du die für dich relevanten Formblätter ausdrucken und per Post an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung schicken oder den Antrag direkt online über das neue Portal www.bafoeg-digital.de stellen.