Home > Rund ums Studium > Karriere > Praktikum
Home > Rund ums Studium > Karriere > Praktikum
Viele Absolvent*innen steigen nicht direkt mit einer vollen Stelle ins Berufsleben ein, sondern treten nach dem Studium zunächst ein Praktikum an. Das kann eine gute Möglichkeit sein, die eigenen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, ohne dabei zu viel Erwartungsdruck ausgesetzt zu sein.
Ein Praktikum hat viele Vorteile: Du kannst einen ersten Einblick in die Arbeitswelt bekommen, deine erlernten Fähigkeiten im „echten Leben“ erproben und herausfinden, welche Aufgaben dich am meisten begeistern. Außerdem schätzen es viele Unternehmen sehr, wenn man bereits vor Antritt einer vollen Stelle praktische Erfahrungen vorweisen kann. Auf diese Weise räumst du bei vielen Arbeitgebern Zweifel aus, die der Meinung sind, dass die (theoretischen) Lehrveranstaltungen an den Hochschulen nicht genügend Bezug zur Praxis haben.
Im besten Fall hast du im Laufe deiner Hochschulausbildung nicht nur in Hörsälen und Bibliotheken gesessen, sondern konntest bereits etwas Praxisluft schnuppern. So bist du in der Lage, bei deiner Bewerbung – egal ob für ein Praktikum oder eine volle Stelle nach dem Abschluss – die benötigten Erfahrungen vorzuweisen. Dabei decken deine Ausflüge in die Praxis idealerweise unterschiedliche Tätigkeitsbereiche ab. So kannst du zeigen, dass du in Bezug auf deine Berufsziele eine gewisse Klarheit erlangt hast und weißt, welche Aufgaben dir liegen und welche nicht.
Seit 2015 dürfen die meisten Praktika nicht mehr ohne Gehalt angeboten werden. Ausnahmen sind nur Fälle, in denen das Praktikum nicht „freiwillig“ angetreten wird, das heißt im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert wird. Außerdem gilt der Mindestlohn nicht für Praktikumseinsätze, die kürzer als sechs Wochen dauern. In allen anderen Fällen – vor dem Studium, in den Semesterferien (kein Pflichtpraktikum!), nach dem Abschluss – muss zumindest der Mindestlohn gezahlt werden.
Ein Pflichtpraktikum ist per Definition von der Sozialversicherungspflicht befreit. Voraussetzung dafür ist, dass die Studien- und Prüfungsordnung das Praktikum vorsieht. Zudem muss man zum Zeitpunkt der Ableistung des Praktikums an einer ordentlichen Hochschule eingeschrieben sein. Freiwillig geleistete Praktika sind hingegen grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.
Sollte man während des Studiums Anspruch auf BAföG haben, so fällt dieser für den Zeitraum des freiwilligen Praktikums weg. Dass liegt daran, dass die Förderung nur für ein Praktikum gewährt wird, welches von der Hochschule vorgeschrieben ist. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum und ist dieses vergütet, sind zudem bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten. Ansonsten wird die Vergütung als Einkommen angerechnet.
Weitere Informationen zum Thema Praktikum und BAföG findest du hier.