Gasthörer*in

Ein*e Gasthörer*in hat die Möglichkeit eine Lehrveranstaltung einer Hochschule zu besuchen, ohne immatrikulierte*r Student*in zu sein. Dafür muss ein Antrag an der jeweiligen Hochschule gestellt werden. Weitere Informationen gibt es bei der zentralen Studienverwaltung der jeweiligen Hochschule.

TOP SUCHANFRAGENFlixbusSamsungBooking.comEuropcarZalando